Schutz des Hinterlandes der Forstbehörde: Straßenlose Gebiete
Viele der spektakulärsten unberührten Wildnisgebiete unserer Nationalwälder sind durch die „Roadless Area Conservation Rule“ geschützt, eine 2001 eingeführte Verwaltungsvorschrift, die sich auf etwa 58.5 Hektar erstreckt.